ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 GELTUNGSBEREICH

I. Die Appitail GmbH (nachfolgend „hirewood“), Ehrenstraße 61-63. 3, 50673 Köln ist die Betreiberin der B2B-Internetplattform www.hirewood.com (nachfolgend „Plattform“). Das Leistungsangebot von hirewood richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d § 14 Abs. 1 BGB, unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB werden nicht über die Plattform abgeschlossen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) gelten für alle Verträge zwischen den Nutzern der Plattform untereinander und im Verhältnis zu hirewood.

II. Die Leistungsbeschreibung - hirewood betreibt eine (Online-)Plattform, die einen Pool an qualifizierten Personalberatern / Personal-Dienstleistern (nachfolgend „Berater“) darstellt. Die Leistung von hirewood ist - im Vergleich - als ein AirBnb für Personalberater zu sehen. Die Berater werden über Ihre Tätigkeiten auf hirewood Referenzen sammeln, welche über die beauftragenden Unternehmen generiert werden. Diese Referenzen beziehen sich jeweils auf die zurückliegenden Besetzungen und werden durch die Bewertungen der Vermittlungsaufträge, die über die Plattform abgewickelt worden sind, stetig ergänzt. Die Unternehmen auf hirewood (nachfolgend „Auftraggeber“), die offene Vakanzen zu besetzen haben, filtern über die hirewood-Suche passende Berater heraus, ganz nach den zu erfüllenden Kriterien (z.B. Spezialisierung, Management-Ebene, Gehaltsbänder). Die Anforderungen werden dann mit dem Datenpool an Beratern abgeglichen. In Echtzeit wird dann eine entsprechend gefilterte Liste mit den passendsten Beratern für die konkrete Vakanz dargestellt. Der Auftraggeber kann dann mit den angegebenen Beratern mit einem Klick in Kontakt treten und letztlich den Auftrag zu Suche an selektierte Berater vergeben. Nachdem der Berater einen Auftrag erfolgreich abschließen konnte, sendet der Berater über die Payment-Partner von hirewood die jeweilige Rechnung an den Auftraggeber. Nach Abschluss des Auftrags bewerten der Auftraggeber und der Berater den gemeinsamen Prozess, sowie jeweilige Eckpunkte.

§ 2 ANMELDUNG, REGISTRIERUNG, MITGLIEDSCHAFT UND VERHALTENSWEISEN

I. Die Nutzung der hirewood-Plattform, jeweils für Auftraggeber und Berater, setzt die Anmeldung auf der Personalberatungs-Plattform voraus. Diese erfolgt durch den Anmeldevorgang auf www.hirewood.com, z.B. oben rechts auf der Website unter "+Profil erstellen".

II. Registrierung - Nach erfolgreicher Anmeldung zur Registrierung erhält das neu registrierte Mitglied (Mitglied beschreibt vereinheitlicht Auftraggeber und Berater) eine Bestätigungsmail an die im Registrierungs-Prozess angegebene E-Mail-Adresse. Die Mitglieder können dann auf der hirewood Plattform die benötigten Daten Ihres Profils angeben. Die Personalberatungs-Plattform hirewood überprüft die Angaben der Mitglieder und schaltet danach die Profile für die Nutzung der Plattform frei. Die Mitglieder erkennen mit der Registrierung die AGB von hirewood an und bestätigen gleichzeitig, die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert zu haben.

III. Die Rechte und Pflichten der hirewood Mitglieder

Allgemeine Pflichten

1. Das Mitglied ist für seine eigenen Anmeldedaten verantwortlich (d.h. Benutzername, E-MailAdresse, Kontoangaben und Passwort) und ist dazu verpflichtet, sie nicht zu offenbaren oder zugänglich zu machen, um Missbrauch des eigenen hirewood Kontos zu vermeiden. Es ist weiterhin verpflichtet, sachlich richtige Angaben abzugeben und hirewood unverzüglich eventuelle Aktualisierungen angegebener Daten mitzuteilen.

2. Das Handeln und die gewerbsmäßige Weiterverarbeitung jeglicher über die Plattform erhaltenen Informationen ist streng untersagt.

3. Mitglieder dürfen keine Mechanismen bei der Plattformnutzung verwenden, die den reibungslosen Ablauf der Plattform und deren Funktionen behindern oder irgendeinen Schaden verursachen könnten.

4. Das Konto der Mitglieder ist nutzergebunden und darf nicht ohne ausdrückliche Einwilligung von hirewood an andere übertragen werden.

5. Die Mitglieder verpflichten sich, keinen auf der Plattform aufgenommenen und angebahnten Vertrag / Auftrag außerhalb der Plattform durchzuführen, um so die Entrichtung von Provisionen / Zahlungen an hirewood (§ 3 Kosten) zu vermeiden.

6. Kandidaten die von Beratern anonym im Kandidatenpool angelegt werden, müssen real und wie dargestellt in ihren Funktionen tätig und aktuell gepflegt sein.

Rechte und Pflichten von Auftraggebern und Beratern bei Vertragsschluss

Die Verträge zwischen Auftraggeber und Berater (stellvertretend für Personalberater, HR Freelancer, Headhunter) werden mit Hilfe der hirewood Plattform abgeschlossen. Individuelle Änderungen und Ergänzungen der Parteien sind möglich. Der Inhalt solcher Änderungen und Ergänzungen ist hirewood von den Parteien unverzüglich mitzuteilen. Diese Änderungen und Ergänzungen werden dann, zusammen mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen, verbindlicher Vertragsbestandteil. Die Mindestvoraussetzungen des Vertrages lauten:

1. Vertragsgegenstand - Der Berater wird im Rahmen eines Vermittlungsvertrages beauftragt, entsprechend den jeweilig gesuchten Profilangaben qualifizierte Mitarbeiter für den Auftraggeber zu suchen, diese dem Auftraggeber zu präsentieren, sowie bei der Auswahl und dem Einstellungsprozess unterstützend tätig zu sein. Sobald der Auftraggeber Informationen (z.B. einen CV / Lebenslauf), die zur Identifikation des Bewerbers geeignet sind, bekommen hat, gilt dieses als effektive Präsentation eines Kandidaten durch den Berater.

2. Vermittlungsprovision - Der Auftraggeber ist verpflichtet, an den Berater eine Provision zu entrichten, sobald ein Mitarbeitervertrag durch die Empfehlung eines Beraters zustande kommt und der Kandidat einen Vertrag unterzeichnet. Die Provision ist ein prozentualer Anteil der voraussichtlichen Vergütung des vermittelten Mitarbeiters. Sowohl die Vergütung als auch die Provision werden durch die Parteien in einem Vertrag festgehalten. Die Zahlungsziele (z.B. Retainer, Invitation-Fee, Completion-Fee) werden ebenfalls von den Parteien festgelegt. Die jeweiligen Zahlungsziele lösen in dem von beiden Parteien vereinbarten Prozess die Rechnungsstellung aus, die der Berater über hirewood durchführt. Reisekosten von Kandidaten und Beratern, sowie Kommunikationskosten werden in den Abmachungen, falls vorhanden, festgehalten. Wird eine beauftragte Suche vorzeitig erfolgreich abgeschlossen, wird ein noch zu zahlendes Resthonorar sofort fällig. Falls ein Mitarbeitervertrag innerhalb von 12 Monaten nach der Empfehlung des Kandidaten durch den Berater geschlossen wird, nehmen die Parteien an, dass dieser durch die Empfehlung des Beraters entstanden ist. Diese Annahme kann durch den Auftraggeber widerlegt werden. Der Auftraggeber ist auch dann verpflichtet die Provision zu zahlen, wenn der Mitarbeitervertrag erst nach der Beendigung des Vertrages, aber aufgrund der Tätigkeit des Beraters zustande kommt.

Rechte und Pflichten von Beratern und Unternehmen gegenüber hirewood

a. Bei Zustandekommen eines Vermittlungsvertrages über die Durchführung der Suche nach einem qualifizierten Mitarbeiter wird eine Provision für hirewood fällig (§3 Kosten), die der Berater zu entrichten hat. Diese Provision stellen wir über unseren Partner Payactive oder Stripe digital per E-Rechnung in Rechnung.

b. Eine entsprechende Provision wird ebenfalls dann fällig, wenn derselbe Auftraggeber und derselbe Berater innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach diesem Vertragsschluss weitere Folgeaufträge abschließen.

c. Startet ein Auftraggeber eine Suche über die Plattform und wird sich so mit dem Berater und / oder einem Kandidaten über den Abschluss eines Vertrages einig, sind die Parteien verpflichtet, diesen Vertrag ausschließlich über die Plattform von hirewood abzuschließen. Der Auftraggeber und der Berater verpflichtet sich, keine Projekte unter Umgehung der Plattform durchzuführen. Als eine vertragswidrige Umgehung der Plattform wird auch die Angabe eines zu niedrigen Auftragsvolumens angesehen, die einer Ermäßigung der Provision von hirewood dienen würde. In diesen beiden Fällen entsteht der volle Provisionsanspruch. Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch, verpflichten sich die Parteien, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen die oben stehende Klausel jeweils eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 10.000 zu zahlen.

d. Der Provisionsanspruch von hirewood entfällt auch dann nicht, wenn die Mitgliedschaft eines Beraters oder Auftraggebers beendet wird, obwohl ein bereits vereinbarter Vermittlungsvertrag noch nicht komplett abgeschlossen wurde.

§ 3 KOSTEN UND RECHNUNGSSTELLUNG

Alle in dieser AGB dargelegten Kosten sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen.

(1) Für den Auftraggeber / Unternehmen- Die Plattformnutzung ist für den Auftraggeber kostenlos. Erst bei Anzahlungen oder erfolgreichen Stellenbesetzungen fallen Zahlungen an. Die Ausnahme stellt das hwRecruit Angebot an Unternehmen dar, hier wird eine monatliche Gebühr von EURO 5.000 abgebucht, zudem sinkt die Einmalzahlung bei Einstellungen aus dem Kandidatenpool auf EURO 1.500. Laufzeit drei Monate, anschließend jeden Monat kündbar. Die Leistung von hirewood ist im Rahmen des laufenden Abonnements und der Einsendung von Profilen erfüllt. Bei Einstellungen ohne hwRecruit aus dem Kandidatenpool werden bei selbstständig angemeldeten Kandidaten eine Fee von EURO 5.000 + Mehrwertsteuer fällig, für Startups bis zu 50 Mitarbeitern EURO 2.500. Die Leistungen von hirewood sind bei einer Einstellung aus dem Kandidatenpool erfüllt.

(2) Für den Berater - a. Die Plattformnutzung durch den Berater ist bis zu einer Rechnungsstellung kostenfrei. Bei Vergabe eines Vermittlungsauftrages durch den Auftraggeber werden zu verschiedenen Zeitpunkten und je nach Vertragsinhalt (Prozess der Suche: Retainer, Invitation-Fee, Completion-Fee) Provisionen / Rechnungen fällig, hirewood berechnet EURO 1.500. Dies betrifft auch eine Stellenbesetzung über die im Kandidatenpool präsentierten und darüber vermittelten Kandidaten.

Rechnungen können über die durch hirewood angebotenen Bezahlungsanbieter abgewickelt werden. hirewood bietet Beratern zur Abwicklung und Einreichung von Rechnungen die Services von Stripe, Payactive und Aifinyo.  

hirewood erstellt für die Provisionszahlung eine ordnungsgemäße Rechnung an den Berater über Stripe.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN § 4

Haftung - 1. hirewood übernimmt keinerlei Haftung im Hinblick auf das durch einen Vermittlungsvertrag entstandene Rechtsverhältnis der Mitglieder (Auftraggeber und Berater) untereinander. 2. Für die vertrauliche Behandlung der Mitgliedsdaten, die an andere Mitglieder der Plattform weitergeleitet wurden, kann hirewood keine Verantwortung übernehmen. 3. Das Mitglied der Plattform stellt hirewood von allen Schäden frei, die sie anderen Mitgliedern oder Dritten durch Verletzung deren Rechte oder sonstige Rechtsverstöße zufügt. hirewood haftet nicht für Schäden, die durch Missbrauch oder Verlust von E-Mail-Adresse, Benutzername und Passwort entstehen. 4. hirewood stellt die Plattform im Internet zur Verfügung, so dass die Erreichbarkeit naturgemäß Schwankungen unterworfen ist, die hirewood nicht beeinflussen kann. Eine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform kann daher weder garantiert noch gewährleistet werden. hirewood behält sich außerdem vor, die Plattform zum Zwecke von Wartungsarbeiten vorübergehend Offline zu stellen. 5. Für höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder von außen kommenden Beeinträchtigungen die die hirewood Plattform in ihren Funktionen beeinträchtigt, haftet hirewood nicht. 6. hirewood gewährleistet nicht, dass Informationen und Dateien virenfrei sind und keine Schäden auf den Computern von Mitgliedern anrichten können. Das Öffnen von Dateien geschieht auf eigene Gefahr der Mitglieder. 7. Sofern auf Links direkt oder indirekt verwiesen wird, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von hirewood liegen, wird nur dann gehaftet, wenn hirewood von den Inhalten Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar gewesen wäre, die Nutzung im Fall rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

§ 5 Änderungen der AGB

1. hirewood wird das Mitglied über Änderungen der AGB, einschließlich der Datenschutzerklärung rechtzeitig informieren. Wenn das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, der Änderung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Mitglied genehmigt. Stimmt das Mitglied der Änderung nicht zu, behält sich hirewood vor, die Mitgliedschaft des Nutzers zu beenden. 2. Jegliche in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angedeuteten Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 6 Kündigung - 1. Mitglieder (Auftraggeber und Berater) und hirewood dürfen jederzeit die Nutzungsmöglichkeit der Plattform kündigen und die Mitgliedschaft auf der Plattform beenden, in diesem Fall müssen die vorherig genannten Faktoren der Beauftragung und laufende Prozesse berücksichtigt werden. 2. hirewood wird im Besonderen dann eine Mitgliedschaft kündigen, wenn ein Berater sich auf beiden Seiten (Berater- und Unternehmenslogin) der Plattform angemeldet hat. 3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Brief). 4. Eine Kündigung beeinflusst einen bereits entstandenen Vergütungsanspruch von hirewood nicht, ein zwischen einem Auftraggeber und Berater bereits geschlossener Vermittlungsvertrag ist trotz Kündigung der Mitgliedschaft zu Ende zu führen.

§ 7 Salvatorische Klausel - Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die den ursprünglichen wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung vertritt.

§ 8 Recht, Gerichtsstand und Sprache 1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts über den internationalen Warenkauf (CISG). 2. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sind die Gerichte in Köln ausschließlich zuständig, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist oder keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat, oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des jeweiligen Vertragspartners im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 3. Sofern es sich bei dem Mitglied um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesen AGB entstehenden Streitigkeiten. 4. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die in der deutschen Sprache abgefassten Versionen dieser AGB und anderer Dokumente bestimmen das Verhältnis des Mitglieds zu hirewood. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass eventuelle Übersetzungen in eine andere Sprache nur aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit bereitgestellt werden.